Bank muss Geldwäscheverdacht gegen Ex-Bundeskanzlerwitwe zügig melden

Frankfurt/Main (jur). Die Geldwäschebeauftragte einer Bank muss den Aufsichtsbehörden Verdachtsfälle unverzüglich melden. Denn nur dann können Geldwäschehandlungen möglichst noch unterbunden werden, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 25. Oktober 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 2 Ss-OWi 1059/17). Die Frankfurter Richter bestätigten damit Geldbußen gegen eine Geldwäschebeauftragte einer internationalen Großbank, weil die Frau Bareinzahlu ...

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