Beim Elterngeld kein „Mehrlingszuschlag“ nach Mehrfachadoption
Essen (jur). Der Mehrlingszuschlag beim Elterngeld ist nicht auf eine Mehrfachadoption übertragbar. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30. April 2021 entschieden (Az.: L 13 EG 15/18). Die Sachverhalte seien nicht vergleichbar. Der damit abgewiesene Vater hat bereits Revision zum Bundessozialgericht (BSG) eingelegt. Laut Elterngeldgesetz gibt es zunächst einen „Geschwisterbonus“, wenn zwei Kinder unter drei be ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3ll1Kob Anwalt SB