Letzter Arbeitsmonat ohne Lohn verhilft nicht zu Arbeitslosengeld

Kassel (jur). Wenn ein Arbeitsverhältnis zum Ende ohne Lohn nur noch auf dem Papier besteht, trägt dies nicht zum Anspruch auf Arbeitslosengeld bei. Das hat am Mittwoch, 3. November 2021, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt (Az.: B 11 AL 8/20 R). Arbeitnehmer, die die sogenannte Anwartschaftszeit von 12 Beschäftigungsmonaten nur knapp erfüllen können, sollten daher über ihr Verhalten am Arbeitsende gut nachdenken, beispielsweise bei einem Vergleich oder auch der Teilnahme ...

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