Militärische Gleichstellungsbeauftragte hat Informationsanspruch
Leipzig (jur). Soll ein Bundeswehroffizier trotz eines laufenden Disziplinarverfahrens wegen verbaler sexueller Belästigung in einen höheren Dienstposten übernommen werden, muss die militärische Gleichstellungsbeauftragte zeitnah und umfassend über die Vorwürfe informiert werden. Nur wenn die Gleichstellungsbeauftragte den gleichen Informationsstand wie die Dienststellenleitung über die Vorwürfe hat, kann sie auch ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte im Besetzungsverfahren wahrnehmen, en ...
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