Gelöschte GmbH im Register: Widerspruch allein reicht nicht für Beschwerde
Ein alter Handelsregistereintrag kann Jahre später wieder praktisch wichtig werden, etwa wenn im Grundbuch noch eine Vormerkung zugunsten einer längst gelöschten GmbH steht. Wer dann als heutiger Grundstückseigentümer gegen eine Registerkorrektur Widerspruch einlegt, darf aber nicht automatisch davon ausgehen, auch Beschwerde einlegen zu können. Genau diese Grenze hat das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Verfahren um die mögliche Korrektur einer alten GmbH-Löschung gezogen. Betrof ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/xD01mft Anwalt SB