Klare Belehrung für Sperrzeit von Arbeitslosen erforderlich
Celle (jur). Die Bundesagentur für Arbeit muss Arbeitslosengeld-I-Bezieher darauf hinweisen, dass bestimmte Verhaltensweisen mit einer Sperrzeit geahndet werden können. Ohne eine derartige Belehrung darf von der Agentur keine Sperrzeit verhängt werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 26. Juli 2021, bekannt gegebenen Urteil (Az.: L 11 AL 95/19). Insbesondere auch der Beginn der Sperrzeit muss danach angekündigt werden. Ein allgemeine ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2WqO5lF Anwalt SB