Radfahrer müssen bei schlechter Straße langsamer fahren

Köln (jur). Auch Rennradfahrer müssen sich den Verkehrsverhältnissen anpassen und ihre Geschwindigkeit reduzieren, wenn eine Bodenschwelle auf der Straße erkennbar ist. Kommunen sind nicht verpflichtet, Straßen von allen Gefahren freizuhalten, entschied das Landgericht Köln in einem am Mittwoch, 30. Juni 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 O 86/21). Der Kläger war ein Rennradfahrer, der im März 2020 mit einem Freund mit einer Geschwindigkeit von 20 bis 30 Stundenkilometern in eine Ort ...

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