Keine Notarhaftung für 30 Jahre alten Ehevertrag
Frankenthal (jur). Ehemänner können dem Notar nicht die Schuld für einen Ehevertrag zuschieben, der zunächst wohl gültig war, aber nach der aktuellen Rechtsprechung als sittenwidrig anzusehen ist. Der Notar kann nur dann haftbar gemacht werden, wenn er die im Laufe der Jahre eingetretenen Änderungen in der Rechtsprechung hätte vorhersehen müssen, entschied das Landgericht Frankenthal in einem am Mittwoch, 25. August 2021, verkündeten Urteil in einem Streit um eine "Hausfrauenehe" (Az.: ...
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