LSG Stuttgart bestätigt Sozialhilfe-Ausschluss für arbeitsuchende EU-Ausländer
Stuttgart (jur). Mehrere Landessozialgerichte halten den Ausschluss von arbeitssuchenden EU-Ausländern von der Sozialhilfe und Hartz IV-Leistungen für verfassungskonform. In einem am Samstag, den 21. Dezember 2019 veröffentlichten Beschluss hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart ebenfalls gegen eine Frau aus Polen entschieden (Az.: L 7 SO 3873/19 ER-B). Nach EU-Recht kann sich jeder EU-Bürger bis zu drei Monate in einem anderen EU-Land aufhalten, um dort Arbeit zu ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2Q9VnVx Anwalt SB