VG Trier begründet jährliche Schafschur mit Tierschutzgründen

Trier (jur). Schafe haben das Recht auf einen "Friseur". Aus Tierschutzgründen ist ein Schäfer verpflichtet, seine Schafe mindestens einmal im Jahr zu scheren oder scheren zu lassen, wie das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, den 6. Dezember 2019 verkündeten Urteil (Az.: 8 K 2665/19.TR und 8 K 2669/19.TR) entschieden hat. Da die Tiere keinen natürlichen Wollwechsel haben, ist für die Pflege eine jährliche Scherung nach dem Tierschutzgesetz erforderlich. Im konkreten Fall handel ...

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