LSG Celle verneint Erstattung von Schülerbeförderungskosten zur Privatschule
Celle (jur). Wenn Eltern es vorziehen, ihr Kind wegen der sozialen Unterschiede in den staatlichen Schulen es in eine weiter entfernte Privatschule zu schicken, können sie nicht verlangen, dass die Beförderungskosten des Kindes zur Schule übernommen werden. Der Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Schülertransport besteht grundsätzlich nur bis zur nächstgelegenen Schule, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag 30. März 2020 verkünde ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/39pBWhO Anwalt SB