Für OLG Frankfurt/Main ist für Haftung Wettkampfcharakter entscheidend
Frankfurt/Main (jur). Selbst beim sportlichen Training für eine Gruppe von Radfahrern gibt es nicht immer einen Haftungsausschluss bei Unfällen zwischen den Radfahrern untereinander. Steht der Wettkampfcharakter nicht mehr im Vordergrund, gelten die Haftungsbeschränkungen für die gemeinsame Ausübung gefährlicher Sportarten nicht mehr, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch, 25. März 2020, in einem Urteil verkündet (Az.: 1 U 31/19). Hintergrund des Rechtsstreits wa ...
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