Corona-Reihentest bei Fleischbetrieben auf deren Kosten zulässig
Düsseldorf (jur). Fleischverarbeitende Unternehmen dürfen verpflichtet werden, auf ihre Kosten regelmäßige Corona-Reihentests an ihren Mitarbeitern durchzuführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei am Mittwoch, 26. August 2020 zugestellten Beschlüssen entschieden (Az.: 7 L 1564/20 und 7 L 1565/20). Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten ist die vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) angeordnete "Corona Allgemeinverfügung Fleischwirtschaft ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/31ImqwP Anwalt SB