Promotionszug zu Gänseliesel nicht unfallversichert

Celle (jur). Wer in Göttingen eine Doktorprüfung besteht, zieht anschließend mit Gefolge zum Gänseliesel-Brunnen auf dem Marktplatz. Doch wenn Beschäftigte daran teilhaben, stehen sie nicht unbedingt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag, 17. August 2020, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 6 U 30/18). Es wies damit eine Mitarbeiterin der Universität Göttingen ab, die einen Doktoranden beim tra ...

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