VGH Kassel bestätigt Verhältnismäßigkeit der 800-Quadratmeter-Beschränkung
Kassel (jur). Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH darf ihre Warenhäuser in Hessen in dieser Woche nicht vollständig eröffnen. Die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist "durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt und insbesondere verhältnismäßig", entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Mittwoch, 29. April 2020 verkündeten Eilbeschluss vom Vortag (Az.: 8 B 1039/20.N). In Hessen durften am 27. April 2020 Geschäfte mi ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3d5GETV Anwalt SB