VG Hamburg bewertet Tragepflicht von Mund-Nasenschutz als rechtmäßig
Hamburg (jur). Die Pflicht an bestimmten öffentlichen Orten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt wurde, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht. Die Pflicht ist geeignet, um "dem Lebens- und Gesundheitsschutz zu dienen", entschied das Hamburger Verwaltungsgericht in einem am Dienstag, 28. April 2020, verkündeten Beschluss vom Vortag zur Hamburger Coronavirus-Eindämmungsverordnung (Az.: 10 E 1784/20). Mit der Verordnung vom 27. A ...
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