Keine Besoldungskürzung für Beamte zur Landeshaushaltssanierung
Karlsruhe (jur). Die Bundesländer dürfen zur Sanierung ihrer Haushalte kein Sonderopfer von ihren Beamten verlangen. „Beamte sind nicht dazu verpflichtet, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen“, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 28. November 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 BvL 2/17). Es verwarf damit eine frühere Absenkung der Eingangsbesoldung für die Beamten und Richter in Baden-Württemberg als ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2P7E8Ad Anwalt SB