"Unverzüglichkeit" beim Wegfahren aus Halteverbot duldet keine Trödelei

Koblenz (jur). Wer sein im absoluten Halteverbot parkendes Auto „unverzüglich“ wegfahren will, sollte nicht trödeln. Erscheint der Fahrer trotz der wartenden Ordnungsamtsmitarbeiter auch nach sieben Minuten nicht, darf er sich über das sofortige Abschleppen des Autos nicht wundern, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Donnerstag, 8. November 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 K 782/18.KO). Die Koblenzer Richter verurteilten damit einen Kfz-Halter zur Zahlung der Abschle ...

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