Für FFP2-Masken kein Hartz-IV-Mehrbedarf
Stuttgart (jur). Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern nicht bis zu 129 Euro Mehrbedarf für den Bezug von FFP2-Masken zahlen. Es würden nur sieben bis zehn medizinische Masken pro Monat benötigt, die zumindest vorübergehend vorfinanziert werden könnten und auch durch die Corona-Hilfe in Form einer Einmalzahlung von 150 Euro abgedeckt werden könnten, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 26. April 2021, bekannt gegebenen Beschluss (Az.: ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3vAQYwL Anwalt SB