Keine Quarantäne auf unbestimmte Zeit

Aachen (jur). Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dürfen Kommunen keine Quarantäne für einen langen oder unbestimmten Zeitraum anordnen. Über 14 Tage hinaus ist die Quarantäne "regelmäßig rechtswidrig", entschied das Verwaltungsgericht Aachen am 9. April 2021 gegen die Städte Bad Münstereifel (Az.: 7 L 213/21) und Mechernich (Az.: 7 L 214/21). Nach 25 Tagen zu Hause dürfen zwei Kinder sofort wieder den Kindergarten besuchen. *h2*Kindergartenkinder wurden als „ansteckungsverdäc ...

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