BVerwG Leipzig beurteilt Portoerhöhung von 62 auf 70 ct als rechtswidrig
Leipzig (jur). Die Standardbriefporto der Deutschen Post durfte 2016 nicht um acht Cent auf 70 Cent erhöht werden. Die entsprechende Genehmigung von der Bundesnetzagentur war rechtswidrig, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem am Donnerstag, 28. Mai 2020 verkündeten Urteil vom Vortag (Az.: 6 C 1.19). Ein Verband verschiedener Postunternehmen hatte Klage eingereicht und sich gegen die genehmigte Portoerhöhung ausgesprochen. Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der Deuts ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3dhH5eG Anwalt SB