LSG Essen sieht keinen Hartz-IV-Mehrbedarf wegen Maskenpflicht

Essen (jur). Mund-Nase-Bedeckungen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgeschrieben sind, begründen keinen Anspruch auf erhöhte Leistungen aus Hartz IV. Die Kosten für solche Bedeckungen wie Alltagsmaske, Schal oder Tuch können aus dem normalen Regelbedarf bezahlt werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am Mittwoch, 6. Mai 2020, verkündeten Beschluss (Az.: L 7 AS 635/20). Nach Ansicht der Essener Richter gebe es keinen unabweisbaren Bedarf, welche ...

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