BVerfG stärkt Meinungsfreiheit: Scharfe Kritik nicht vorschnell als Beleidigung werten
Karlsruhe, 25.02.2026 – Mit zwei heute veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an die Annahme einer strafbaren Beleidigung präzisiert und die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gestärkt. Die 1. Kammer des Ersten Senats gab in den Verfahren 1 BvR 986/25 und 1 BvR 581/24 zwei Verfassungsbeschwerden statt und hob fachgerichtliche Entscheidungen auf. In beiden Fällen sah das Gericht die Beschwerdeführer in ihrer Meinungsfreiheit verletzt. ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/t6pbxac Anwalt SB