Familienhotel bot keine Gewähr zur Einhaltung der Corona-Regeln
Schmallenberg (jur). Hält sich eine Hotelbetreiberin ausdrücklich nicht an die Corona-Regeln und sucht sie auch noch über ein Internetportal ungeimpftes Personal, dürfen Hotelgäste die Übernachtung stornieren und die volle Anzahlung zurückverlangen. Dies hat das Amtsgericht Schmallenberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 29. Juni 2022 entschieden und die Betreiberin eines „Familienhotels“ im Sauerland zur Rückzahlung von Stornogebühren in Höhe von 1.060 Euro verpflich ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/WOxy9VA Anwalt SB