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Showing posts from April, 2025

AG München: Fehlende Warnhinweise bei Duplexgarage führen zu Schadensersatz

Das Amtsgericht München (Az.: 132 C 17221/22) entschied am 20.12.2023, dass einem Mieter eines Duplex-Stellplatzes Schadensersatz zusteht, weil die Eigentümergemeinschaft notwendige Warnhinweise zu synchronen Bewegungen der Hebeanlage unterlassen hatte. BMW-Schaden durch synchron laufende Duplexgarage Im November 2021 mietete der Kläger beide Ebenen eines Duplex-Stellplatzes in München, um Konflikte mit anderen Nutzern zu vermeiden. Die Besonderheit der Anlage bestand darin, dass sich ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/mXWu9vM Anwalt SB

AG München: Keine Rechtsverletzung durch E-Mail-Weiterleitung

Das Amtsgericht München (Az. 171 C 22496/23) hat entschieden, dass ein WEG-Beirat keine Unterlassung oder Richtigstellung schuldet, wenn er eine kritische E-Mail eines Miteigentümers an andere Eigentümer weiterleitet. Die Klage blieb erfolglos. Streit über E-Mail-Inhalt innerhalb einer WEG Die Klägerin war Wohnungseigentümerin in einem Mehrparteienhaus in München, dessen Verwaltung durch ein beauftragtes Unternehmen erfolgte. Nachdem es Meinungsverschiedenheiten über Hausgeldzahlun ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/vEGoufA Anwalt SB

BGH: Keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken im Nachbarrecht

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.03.2025 (Az. V ZR 185/23) klargestellt, dass das hessische Nachbarrecht keine allgemeine Höhenobergrenze für Hecken vorsieht. Streit um hochgewachsenen Bambus an der Grundstücksgrenze Ein Nachbarschaftskonflikt in Hessen eskalierte wegen eines Bambusgewächses. Der Kläger und die Beklagte besitzen angrenzende Grundstücke. Entlang der gemeinsamen Grenze besteht seit den 1960er Jahren auf dem Areal der Beklagten eine Geländeerhöhung, die mit ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/7w8AUus Anwalt SB

OLG Frankfurt: Keine Haftung für Impfschäden

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 23 U 13/24) entschied, dass der Klägerin keine Entschädigung für behauptete Impfschäden durch Comirnaty zusteht. Behauptete Impfschäden nach Corona-Impfung Die Klägerin ließ sich im Jahr 2021 dreimal mit dem Impfstoff Comirnaty gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen. Sie behauptet, infolge der Impfungen an Herzmuskelschwäche, Konzentrationsproblemen, körperlicher Erschöpfung, Wortfindungsstörungen sowie chronischer Müdigkeit zu leiden. Vor der I ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/MNuok1p Anwalt SB