AG München: Fehlende Warnhinweise bei Duplexgarage führen zu Schadensersatz
Das Amtsgericht München (Az.: 132 C 17221/22) entschied am 20.12.2023, dass einem Mieter eines Duplex-Stellplatzes Schadensersatz zusteht, weil die Eigentümergemeinschaft notwendige Warnhinweise zu synchronen Bewegungen der Hebeanlage unterlassen hatte. BMW-Schaden durch synchron laufende Duplexgarage Im November 2021 mietete der Kläger beide Ebenen eines Duplex-Stellplatzes in München, um Konflikte mit anderen Nutzern zu vermeiden. Die Besonderheit der Anlage bestand darin, dass sich ...
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