Auch die Bahn braucht ein drittes Geschlecht
Frankfurt/Main (jur). Für die Bahn darf es nicht nur Männer und Frauen geben. Sie muss Werbung, Briefe und – sozusagen mit Verspätung – auch ihr Online-Portal so umstellen, dass auch Menschen mit nicht-binäre Geschlechtsidentität sich wiederfinden, urteilte am Dienstag, 21. Juni 2022, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 9 U 92/20). Bei der Buchung von Fahrkarten im Internet müssen sich Nutzer des Bahn-Portals zwingend zwischen der Anrede „Herr“ oder „Frau“ en ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/5NY67mL Anwalt SB