Ex-Kanzlerin Merkel hat mit Thüringen-Äußerungen AfD-Rechte verletzt

Karlsruhe (jur). Während einer Staatsreise und als Bundeskanzlerin durfte sich die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht zu Fragen der deutschen Parteipolitik äußern. Mit ihren Äußerungen 2020 in Südafrika zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen hat Merkel das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 15. Juni 2022, in Karlsruhe verkündeten Urteil (Az.: 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20). Am 5. Februar 2020 war Th ...

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