BVerfG Karlsruhe bestätigt Kopftuchverbot für Referendarinnen
Karlsruhe (jur). Die Bundesländer dürfen das Tragen eines Kopftuchs für die juristische Ausbildung verbieten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Donnerstag, den 27. Februar 2020 veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1333/17) entschieden, dass Frauen in der juristischen Ausbildung das Tragen eines muslimischen Kopftuches verboten werden kann, um der "weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates" bei hoheitlichen Aufgaben gerecht zu werden. Die damit verbundene ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/38d0H0d Anwalt SB