BGH Karlsruhe erleichtert Abschöpfung von Erlösen aus Wirtschaftsstraftaten

Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Einziehung von Erträgen aus Wirtschaftsstraftaten erleichtert. Nach einem am Mittwoch, 19. Februar 2020 veröffentlichten Urteil kann dies auch dann in Betracht gezogen werden, wenn die Gelder zunächst an eine Firma und erst von dort an die Täter überwiesen wurden (Az.: 3 StR 294/19). Nach dem Gesetz müssen Straftäter ihre Beute, die "eingezogen" wird, aushändigen. Dies gilt sowohl für Geld als auch für Waren oder Erlöse, wen ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/39Wih9Z
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt