Das Oberlandesgericht Braunschweig (Az. 1 OGs 1/25) hat entschieden, dass eine Schöffin ihr Amt verliert, wenn sie während einer Strafverhandlung ein Kopftuch trägt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und gegen § 31a des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG). Weigerung, Kopftuch in Strafverhandlung abzulegen Im konkreten Fall hatte eine gewählte Schöffin bereits vor Beginn einer Strafverhandlung erklärt, dass sie aus religiösen Gründen i ... from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/e2jQr70 Anwalt SB