LG Frankenthal: Supermarkt haftet nicht für Sturz in Gemüseabteilung
Das Landgericht Frankenthal (Az. 1 O 21/24) hat am 16. September 2025 entschieden, dass eine Supermarkt-Betreiberin nicht haftet, wenn sie angemessene Reinigungs- und Kontrollintervalle einhält. Eine Kundin war in der Obst- und Gemüseabteilung auf einem Salatblatt ausgerutscht und hatte Schmerzensgeld verlangt. Sturz in der Gemüseabteilung löst Streit um Verkehrssicherung aus Eine Kundin aus Neustadt an der Weinstraße besuchte im Sommer 2023 einen Supermarkt, um dort einzukaufen. Wäh ...
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