Amtsgericht München bestätigt Hausverbot für Anwältin

Das Amtsgericht München (Az. nicht veröffentlicht) hat mit Urteil vom 18. März 2025 entschieden, dass das Hausverbot eines Münchner Tagungshotels gegen eine Rechtsanwältin rechtmäßig war. Die Richter sahen keine Verletzung ihrer Rechte und hielten die Maßnahme für zulässig. Ratte im Restaurant? Streit um offene Rechnung und Drohungen Die Klägerin, eine Wirtschaftsanwältin, war mehrfach Gast in einem Münchner Hotel und nutzte dort regelmäßig die Tagungsräume. Nach ihrem letz ...

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