BVerwG Leipzig stärkt die Vertrauenspersonen in der Bundeswehr
Leipzig (jur). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rechte von Vertrauenspersonen bei der Bundeswehr gestärkt. Nach einem am Dienstag, dem 11. Februar 2020 veröffentlichten Beschluss haben sie ein "durchsetzbares Recht", sich mit ihren Vorgesetzten zu besprechen; Bataillonskommandeure dürfen dies nicht eigenmächtig absetzen (Az.: 1 WRB 3.18). Das Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz sieht eine vierteljährliche Besprechung der Bataillonskommandeure mit den ihnen unterstell ...
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