Für VGH Kassel steht vor Ausschluss aus Freiwilliger Feuerwehr ein Verweis
Kassel (jur). Oftmals wird vor der Kündigung einer Person eine Abmahnung ausgesprochen, ebenso kann ein Verweis bei einer Freiwilligen Feuerwehr notwendig sein. Dies ist ausreichend, wenn die Pflichtverstöße die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt und bereits ein Verweis zu einer Verhaltensänderung führen kann, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag, 4. Februar 2020, entschieden hat (Az.: 5 A 858/19 und 5 A 724/19). Er entschied damit zugun ...
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