BGH Karlsruhe erlaubt bei Regressklage gegen medizinischen Gutachter keine Erleichterungen

Karlsruhe (jur). Wenn Patienten der Ansicht sind, dass ein im Zusammenhang mit einem Streitfall mit einem Arzt erstelltes gerichtliches Gutachten unrichtig ist, müssen sie selbst eine schlüssige Erklärung liefern. Eine Beweiserleichterung gegen den Sachverständigen wegen Regressforderungen ist nicht gegeben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: III ZR 91/19) entschieden hat. Nach dem Gesetz können Sachverständ ...

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