Laut BVerwG Leipzig darf Qualitätswein nur natürliche Süße enthalten
Leipzig (jur). Ein Qualitätswein darf nur natürliche Süße enthalten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag, 30. Januar 2020, klargestellt (Az.: 3 C 6.18). Demnach ist ein Zusatz von Zucker nur erlaubt, um den Alkoholgehalt des Weins zu erhöhen. Das bedeutet, dass ein rheinland-pfälzischer Winzer seinen Riesling aus dem Jahrgang 2014 nicht als Qualitätswein verkaufen darf. Die Landwirtschaftskammer hatte ursprünglich eine entsprechende Prüfnummer vergeben, diese da ...
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