Nach OVG Münster kann auch größerer „Miniatur-Bullterrier“ als „Mini“ gelten
Münster (jur). "Miniatur-Bullterrier" können als "Mini" betrachtet werden, wenn diese einige Zentimeter größer als der Rassestandard sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in zwei am Montag, dem 17. Februar 2020, verkündeten Urteilen (Az.: 5 A 3227/17 und 5 A 1631/18) entschieden. Die Richter in Münster stuften die beiden "Miniatur-Bullterrier" der Antragsteller daher als nicht "gefährlich" ein. Nach dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist die ...
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