SG Reutlingen bewertet Schädlingsbekämpfung als Kosten der Unterkunft
Reutlingen (jur). Bezieher von Hartz-IV dürfen bei blutsaugenden Bettwanzen in ihrem Schlafzimmer nicht allein gelassen werden. Das Jobcenter ist verpflichtet, die Kosten für die notwendige Schädlingsbekämpfung als Unterkunftskosten zu tragen, entschied das Sozialgericht Reutlingen in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 13. November 2019 (Az.: S 4 AS 2464/19 ER). Der konkrete Fall betraf einen Bettwanzenbefall in der 40 Quadratmeter großen Mietwohnung einer alleinerziehenden Ha ...
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