BVerfG Karlsruhe gewährleistet Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Karlsruhe (jur). Das Grundgesetz garantiert das "Recht auf selbstbestimmtes Sterben". Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch, 26. Februar 2020, entschieden (Az.: 2 BvR 2347/15 und andere). Es verwarf das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" als verfassungswidrig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei die freiwillige Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen. Die Karlsruher Richter kritisierten jed ...
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