Laut LSG Schleswig ist für Eingliederungsmaßnahme kein Eigenanteil erforderlich
Schleswig (jur). Behinderte Personen, die in einem Wohnheim leben, müssen für Fahrten zum Elternhaus keinen Eigenanteil aus ihrem Taschengeld nehmen. Ist der Kontakt zu Angehörigen ein notwendiger Bestandteil der Eingliederung, muss der Sozialhilfeträger auch die notwendigen Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe übernehmen, entschied das Sozialgericht des Landes Schleswig-Holstein (LSG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 27. November 2019 (Az.: L 9 SO 20/18). Die Richter in ...
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