LSG Darmstadt gewährt EU-Bürger mit Teilzeitjob aufstockende Hartz-IV-Leistungen

Darmstadt (jur). Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben möglicherweise kurz nach ihrer Einreise nach Deutschland und dem Beginn einer Halbtagsbeschäftigung Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Dies gilt zumindest dann, wenn der EU-Bürger aufgrund eines Arbeitsunfalls und des Bezugs von Kranken- und Verletztengeld seinen Lebensunterhalt nicht mehr vollständig bestreiten kann, entschied das Hessische Sozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, den 25. Febru ...

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