BVerfG Karlsruhe erlaubt Blindenführhund in Arztpraxis
Karlsruhe (jur). Eine blinde Frau in Berlin darf mit ihrem Blindenhund den Warteraum einer Arztpraxis durchqueren, weil nur so eine benachbarte Physiotherapie-Praxis selbständig erreicht werden kann. Das von den Ärzten ausgesprochene Verbot "ist unverhältnismäßig und benachteiligt sie in verfassungswidriger Weise", so das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 14. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1005/18). Die Karlsruher Richter stärkten damit die Geltung des ve ...
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