BVerfG Karlsruhe gewährt in Deutschland geborenen „faktischen Inländern“ besseren Schutz
Karlsruhe (jur). Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die in Deutschland aufgewachsen sind, können nicht so leicht abgeschoben werden wie Landsleute, die erst seit wenigen Jahren hier sind. Dies wird durch einen kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2020 (Az.: 2 BvR 690/19) klargestellt. Denn, so die Karlsruher Richter, "faktische Inländer" hätten manchmal kaum soziale Bindungen zu dem Land ihrer Staatsangehörigkeit. Nach Ansic ...
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