VGH Mannheim gewährt Teilzeit-Lehrerin für Klassenfahrt keinen Überstundenzuschlag

Mannheim (jur). Für eine Klassenfahrt können Lehrerinnen und Lehrer keine Überstundenvergütung geltend machen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Mittwoch, 5. Februar 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 4 S 2891/19) entschieden. Aufgrund der Besonderheiten der Lehrervergütung sei eine wochenbezogene Betrachtung der geleisteten Arbeit ausgeschlossen. Die Klägerin, die verbeamtet ist, arbeitet auf einer gut halben Stelle an einem Gymnasium in ...

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