BVerwG Leipzig sieht bei spätem Wechsel des Studienfachs erschwerten Anspruch auf Bafög
Leipzig (jur). Wechseln Studierende nach Beginn des 4. Fachsemesters die Studienrichtung, haben sie in der Regel keinen Anspruch mehr auf Bafög. Wenn jedoch Ausbildungszeiten aus der vorigen Ausbildung im neuen Studiengang angerechnet werden können, ist eine Förderung weiterhin möglich, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 6. Februar 2020 (Az.: 5 C 10.18). Darüber hinaus stellten die Richter in Leipzig fest, dass auch das Aufgeben eines theologischen Studiums aus religiöse ...
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