BSG Kassel gewährt auch mit ausländischen Versicherungszeiten abschlagfreie Rente
Kassel (jur). Rentenzeiten im Ausland können für den Erhalt einer Rente ohne Abschläge für Schwerbehinderte addiert werden. Zumindest gilt dies für Wartezeiten, die ein Versicherter im ehemaligen Jugoslawien sowie in einem EU-Land und in Deutschland angesammelt hat, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 R 21/18 R) am Mittwoch, 26. Februar 2020. Nach der derzeitigen Regelung können Schwerbehinderte eine Rente ohne Abschläge erhalten, wenn sie 420 Monate, d.h. 35 Jahr ...
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