Laut OLG Karlsruhe haftet Klinik aufgrund von fehlendem Hinweis auf Behinderungsrisiko

Karlsruhe (jur). Ärzte und Krankenhäuser müssen schwangere Frauen über das Risiko einer schweren Behinderung des Kindes informieren. Tun sie dies nicht, drohen ihnen hohe Schadenersatzforderungen, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) in einem am Freitag, 21. Februar 2020, verkündeten Urteil (Az.: 7 U 139/16) entschieden hat. Die Klägerin hatte bereits 2010 eine Schwangerschaft abgebrochen, weil bei dem Embryo das Turner-Syndrom diagnostiziert wurde. Dies ist eine angeborene Krankheit ...

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