Laut LSG Essen kein Hartz-IV-Zuschuss für Freizeiten von Parteien

Essen (jur). Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug haben keinen Anspruch auf einen Zuschuss vom Jobcenter für die Teilnahme an Ferienfreizeiten, die von den Parteien organisiert werden. Der Staat sei bei den Leistungen für die Bildung und Teilhabe der Hartz IV-Bezieher dem Gebot der Neutralität verpflichtet und müsse der Gefahr einer unzulässigen Parteienfinanzierung durch die indirekte Förderung der Mutterpartei entgegentreten, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfale ...

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