OLG Hamm sieht in Äußerung Volksverhetzung
Hamm (jur). Sascha Krolzig, der Bundesvorsitzende der neonazistischen Kleinstpartei "Die Rechte", muss wegen Volksverhetzung und Beleidigungen sechs Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 28. Januar 2020 die vom Landgericht Bielefeld verhängte Strafe ohne Bewährung bestätigt (Az.: 3 RVs 1/20). Hintergrund des Rechtsstreits war ein Fernsehbericht des Westdeutschen Rundfunks, in dem u.a. der Präsident der Jüdischen Gemei ...
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